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Lizenzpflicht für Internet TV-Angebote geplant


Am
30. Juni hatten wir es bereits angekündigt; heute folgt der zweite Teil über Straming-Media.

Anfang Juli 2008 verkündete der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) eine Änderung der Fernsehsatzung, die das Anbieten von Streaming-Angeboten im Internet lizenzpflichtig macht. Ein medienpolitischer Irrweg, meint der Verband Bayerischer Zeitungsverleger (VBZV) und kündigte Widerstand gegen Rundfunkregulierung für Streaming-TV an. Im Internet benachteilige ein solcher Schritt die örtlichen Anbieter im Markt und schwäche die lokalen Medienmärkte im nationalen und internationalen Vergleich. "Die Bayerische Landeszentrale unternimmt mit der Änderung der Fernsehsatzung den Versuch, Kriterien für lokale und regionale Inhalte im World Wide Web aufzustellen", hieß es weiter. Dies sei "nicht praktikabel". Das gängige Denken der Rundfunkregulierer in Programmschemata und linearen Abläufen sei dem Internet wesensfremd.

Möglicherweise drohe eine solche Lizenzpflicht ab einem Volumen von 500 potentiell gleichzeitigen Zugriffen eines Internet-TV-Angebots sogar bald bundesweit, fürchtet Medienrechtler Christian Solmecke von der Kölner Kanzlei Wilde & Beuger, denn sie sei im kommenden 12. Rundfunkstaatsvertrag bereits enthalten. Norbert Rüdell, Sprecher des Verbands Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) meint dagegen, "Eine solche Lizenzierung der Webangebote mit Bewegtbildern kommt für Zeitschriftenverlage nicht in Betracht - das ist Presse und kein Fernsehen(programm)"; doch wahrscheinlich bedürfe es dazu noch einer umfassenden rechtlichen Klärung.

Laut BLM besteht jedoch grundsätzliche Genehmigungspflichtigkeit bei mehr 10.000 Zugriffen. Die geänderte Fernsehsatzung sieht bereits ein Organisationsverfahren wie bei normalen Kabelprogrammen vor. Unklarheiten bestehen nur bezüglich der Frage, ob neben Live-Streams auch On-Demand-Inhalte erfasst werden. Deshalb plant der Münchner IP-Anbieter Grid-TV bereits, seine reichweitenstärksten Programme künftig nicht mehr in Bayern zu produzieren und bereitet den Umzug in die Schweiz vor. Damit würde GRID-TV dem beispiel von ZATTOO folgen, die ebenfalls aus der Schweiz senden und bereits 61 Programme unter Vertrag haben. Wir hatten im BAF-Blog über das Angebot von ZATTOO am 15. Mai ausführlich berichtet.

Während ZATTOO hauptsächlich die deutschsprachigen öffentlich-rechtlichen Sender sowie deren digitale Sprtenkanäle in seinem Portfolio hat, soll mit der patentierten Technologie von GRID-TV jeder eigene Fernsehprogramme per IPTV – Fernsehen über das Internetprotokoll senden. GRID-TV ermöglicht jedem, Fernsehen zu machen und auszustrahlen. Ob Verlag, Unternehmen, Verband, Partei oder Privatperson,.... Einfach. Günstig. Überall. www.grid-tv.com

Genauso wie beim Telefonieren über das Internet mittels „Voice over IP“ wird beim IPTV das Internetprotokoll zur digitalen Übertragung von Fernsehprogrammen verwendet. Dieses Überall-Fernsehen erreicht den Zuschauer an jedem Ort der Welt – egal an welchem ip-fähigen Endgerät - über den PC, das Firmennetzwerk, einen herkömmlichen Fernseher mit SetTopBox, ein Laptop, Handy, PDA oder andere digitale Empfangsgeräte. Der explodierende Markt IPTV eröffnet ungeahnte Möglichkeiten, um Kunden ohne Umwege zielgruppenspezifisch informieren oder unterhalten zu können.

Mit der Änderung des Rundfunkstaatsvertrags, soll allerdings per Definition gesetzlich festgelegt werden, dass Live-Streamingangebote Rundfunk sind. Wer Streams live im Internet anbietet, wird künftig behandelt wie ein Fernsehsender und unterliegt damit der Kontrolle der Landesmedienanstalten. Doch mit der Streaming-Technologie wird dem Endbenutzer das bisher zugesicherte Recht einer dauerhaften Speicherung von Daten gar nicht mehr ermöglicht. Streaming-Audio und Streaming-Video sind damit nicht einmal mit den GEMA-Anforderungen vereinbar, die Anbieter verpflichtet etwa GEMA-Musikrepertoire dem Nutzer dauerhaft zur Verfügung zu stellen. Somit stellt die Streaming Praxis unter bestimmten Umständen sogar einen Missbrauch dar und widerspricht damit der gängigen Praxis der Nutzer von Rundfunk- und Fernsehsendungen, diese auch aufzeichnen zu können. Aus der Perspektive des Urhebers kann das Streamen allerdings als ein Mittel gesehen werden, seine Werke zu präsentieren und trotzdem technisch die Möglichkeit zu behalten, die Verwertung zu kontrollieren und an der Nutzung seiner Werke zu verdienen.

Im Gegensatz zu IPTV und herkömmlichem TV, ist für Internet-TV und Streaming Media keine Funktionsgewähr gegeben, da kein Internet-Provider eine Mindestbandbreite garantiert. Es ist außerdem technisch möglich, dass ein Internetzugangsanbieter die Bandbreite konkurrierender Dienste reglementiert, schreibt die freie Enzyklopädie Wikipedia. Solche willkürliche Qualitätseinschränkungen gab es beim Fernsehen bisher nicht! Hinsichtlich der prinzipiellen Funktionsmöglichkeiten sind beide Ausprägungen, IPTV und Internet-TV (Übertragung über ein VDSL-Hochgeschwindigkeitsnetz oder über Internet per ISDN oder DSL) weitgehend identisch, wenn auch in unterschiedlicher Qualität und Kapazität. Je nach verfügbarer Bandbreite können sogar HD-Inhalte über VDSL Telefonleitungen zum Kunden zu geliefert werden. Umgekehrt haben die klassischen Kabelfernsehanbieter ihre Glasfaserleitungen und Koaxiale Kupferkabel ebenfalls aufgerüstet und können inzwischen digitale, rückkanalfähige Inhalte und High-Speed Internetangebote liefern. Mit einem Feldtest für schnelle Internetzugänge über Fernsehkabel hat Kabel Deutschland Downloadraten von über 200 MBit/s gemessen. Damit überholt der Kabelfernsehanbieter deutlich die Deutsche Telekom mit ihrem VDSL 50 Angebot. Eigentlich sollte es nur ein "100-MBit/s-Test"werden, der über bereits für Internet und Telefonie hochgerüstete Kabelfernsehnetze erfolgte.


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