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Aktionstag „Wert der Kreativität“ am 21. Mai 2012

Aktion: "Kultur gut stärken" mit Ergänzungen zum Thema Urheberrecht.



Der Deutsche Kulturrat lädt ein, sich am 21. Mai 2012 unter diesem Motto zu beteiligen und mit eigenen Beiträgen für den „Wert der Kreativität“ zu werben. Dabei können und sollen die Beiträge so vielfältig, so bunt, so unterschiedlich, so subversiv, so anarchisch, so bieder, so angepasst, so avantgardistisch, so ”¦ sein, wie Kunst und Kultur eben sind.

Wert der Kreativität“ ist das Motto des diesjährigen Aktionstages „Kultur gut stärken“.

Lassen Sie uns gemeinsam am internationalen Tag für kulturelle Vielfalt, dem 21. Mai 2012, zeigen, dass der „Wert der Kreativität“ die Voraussetzung für ein lebendiges kulturelles Leben ist. Machen Sie mit! Jeder! Künstlerinnen und Künstler, Bibliotheken, soziokulturelle Zentren, Museen, Künstlerzusammenschlüsse, Theater, Opernhäuser und alle, die dem Kulturbereich verbunden sind, sind aufgefordert zur Teilnahme am bundesweiten Aktionstag. Den Veranstaltungs- und Mitmachmöglichkeiten sind dabei keine Grenzen gesetzt. Eigens für diesen Tag geplante Diskussionsveranstaltungen, Lesungen, Tage der offenen Tür und vieles mehr finden überall statt.

Der Aktionstag »Kultur gut stärken« findet jährlich rund um den 21. Mai, dem offiziellen UNESCO-Welttag der kulturellen Vielfalt, statt. Viele Akteure leisten an diesem Tag einen erheblichen Beitrag, damit kulturelle Vielfalt jeden Tag erfahrbar wird. Die Veranstaltungen im Rahmen des Aktionstages finden deutschlandweit statt. Kulturelle Vielfalt wird oft jedoch als etwas so Selbstverständliches begriffen, dass sie erst deutlich wird, wenn sie bedroht ist. Ein Beispiel ist der aktuelle Streit um das Urheberrecht im Internet. Viele Künstler wünschen, das geistiges Eigentum endlich dem materiellen Eigentum nach § 14 des Grundgesetzes angepasst wird. Andere sehen ihre Kreativität eingeschränkt, wenn sie nicht mehr selbst bestimmen können wann, wie und wo sie ihre künstlerischen Werke und Aktivitäten verbreiten dürfen. Bevormundungen durch Verwertungsgesellschaften ist offensichtlich nicht jedermanns Sache, denn das gegenwärtige Copyright nervt etliche fürchterlich, auch wenn viele Künstler davon ihren Lebensunterhalt bestreiten müssen.

Sogar Firmen wie Sony Music und Universal Music sind zunehmend verärgert (wie ein Artikel im Spiegel vom 16.06.2011 verdeutlicht), wenn die Musik ihrer Künstler aus YouTube wegen Einwände der GEMA wieder entfernt werden muss, obwohl Sony und andere Label für die jeweilige Musik weltweite Rechte besitzen. Doch Verwertungsgesellschaften, wie der GEMA reicht das nicht, denn sie wollen individuelle und oftmals überteuerte Rechte mit YouTube aushandeln, was die Firma Google als Besitzer von YouTube, die bereits weltweit für Musikrechte zahlen muss, nicht akzeptieren möchte.

Nun ist es nicht so, dass Google eine generelle Abgabe an die GEMA ablehnt, nur über die Höhe wird noch vor Gericht gestritten. 12 Cent soll die GEMA irgendwann einmal pro Video-View verlangt haben, eine tatsächlich unrealistische Forderung, die von der GEMA mittlerweile bestritten wird. Irgendwann soll man dann angeblich einen Preis von 0,2 Cent, also 0,002 Euro pro View vorgeschlagen haben, immer noch ein Vielfaches von dem was Google in England an das britischen GEMA-Pendant PRS zahlt.

Inzwischen wurde zwar Stillschweigen vereinbart, doch dem Spreeblick wurde letztes Jahr noch Einsicht in Abrechnungszahlen von Großbritannien gewährt, nach denen die Verlage dort zwischen 0,000077 Euro und 0,00016 Euro pro Video-Stream erhalten und davon 12% an die englischen Verwertungsgesellschaften weitergeben. Diese Zahlen mit einem Durchschnitt von knapp 0,00012 Euro kann man sicher als Google-Richtwert auch für Deutschland annehmen, wobei Google nur bei einem Bruchteil der auf YouTube eingestellten Videos auch tatsächlich Werbeeinnahmen generieren kann. Bei allen anderen von privaten Nutzern eingestellten Videos entstehen für das kostenlose Hosting auf YouTube nur Ausgaben für die Bevorratung, die wahrscheinlich nie wieder eingespielt werden.

Es wird Zeit, dass sich die seit 2009 zertstrittenen Partner einigen, denn solange keine Einigung besteht, sieht auch der Urheber und Künstler kein Geld. Im Bereich Film sieht es ähnlich aus. Weil es außerdem hier keine klaren Vorgaben gibt, was unter der im Gesetz vorgesehenen "angemessenen Bezahlung" zu verstehen ist, fordert der Bundesverband Regie ein neues Urhebervertragsrecht.

"Wir brauchen verbindliche Vergütungsregelungen und ein Verbandsklagerecht, damit wir den gesetzlichen Anspruch auf angemessene Vergütung durchsetzen können", sagt BVR Geschäftsführer Jürgen Kasten, denn die Kontroversen zwischen Filmverwertern und Filmschaffenden bestehen schon lange, ohne dass eine Lösung in Sicht ist.

Insgesamt muss deshalb wieder mehr Sachlichkeit in die Diskussionen gebracht werden. Einige Künstler und Filmemacher mahnen deshalb zur Mäßigung bei den Streitgesprächen, wie in unserem Artikel vom 20. April 2012 nachzulesen ist.

Andere Künstler sträuben sich dagegen mit einem Manifest gegen die "Umsonst-Kultur" und Bestrebungen der Politik das Urheberrecht den Erfordernissen des Internets anzupassen. Fast 4000 Künstler und Intellektuelle haben die Petition gegen den Diebstahl geistigen Eigentums bereits unterzeichnet, die hier unter www.wir-sind-die-urheber.de abzurufen ist.



Erstaunlich ist nur, dass der Aufruf vorwiegend von Schriftstellern und Autoren unterzeichnet worden ist und damit von einer Gruppe, die von Urheberrechtsverletzungen im Internet im Vergleich zu Musikern und Filmemachern eher wenig betroffen ist. "Vielleicht liegt es daran, dass in Deutschland die Förderung filmwirtschaftlicher Projekte und nicht die Förderung von Filmkultur überwiegt". Diese nachdenklich stimmenden Worte äußerte Prof. Dr. phil. habil. Lothar Mikos - geschäftsführender Direktor des Erich Pommer Institutes und Vorstandsmitglied der Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur (GMK) - im April 2012 auf einer Mitgliederkonferenz der Filmwirtschaft.

Eine weitere häufig gestellte Frage ist, warum der international anerkannte Leistungsschutz, der mit der Berner Übereinkunft 1886 völkerrechtlich abgeschlossen wurde, von der EU 1993 von 50 auf 70 Jahre verlängert wurde. Wie soll zukünftig mit dem geistigen Erbe verfahren werden, dessen Urheberrecht 70 Jahre nach dem Tod des Künstlers erlischt und erst dann für die Allgemeinheit frei wird? Die Erben und Rechtsnachfolger von Künstlern beklagen oft diesen, in ihre Augen unsäglichen Zustand, da sie somit quasi enteignet werden.

Die Piraten fordern dagegen mit dem Bestreben zur Harmonisierung des internationalen Urheberrechtsschutzes allerdings eine deutlich kürzere Zeitspanne von maximal 15 Jahren und der Chaos Computer Club (CCC) schlägt mit seiner Kulturwertmark ein seiner Meinung nach zeitgemäßeres Vergütungsmodell für Kreative vor. Vielleicht wäre es zeitgemäß, den Schutz und die Pflege der Kultur in das deutsche Grundgesetz endlich aufzunehmen. Dann würde sich die heute kontrovers geführte Diskussion über den Diebstahl des geistigen Eigentums wahrscheinlich erübrigen.

Siehe hierzu auch die neue Serie in der Zeit online unter:
"Der Künstler und sein Urheberrecht".

Auch die SPD-Bundestagsfraktion tritt für ein modernes Urheberrecht mit "Zwölf Thesen" ein, das ohne Internetsperren, ohne Leistungsschutzrecht und ohne Kulturflatrate auskommt, aber weiter an einem Festhalten der Verwertungsgesellschaften beharrt. Einzelheiten zur Debatte finden sich auf golem.de, die unter dem Titel "Vergüten statt verbieten" geführt wird.

Die Piraten erklären, sie wollten trotz eines Rechts auf Privatkopie und DRM-Abschaffung "weiterhin eine faire und angemessene Vergütung für Urheber gewährleisten" und legten dazu einen Zehnpunktekatalog vor.

Anliegen des Aktionstages.
Ein zentrales Anliegen des Aktionstages ist es, die kulturelle Vielfalt in Deutschland stärker sichtbar zu machen. Der Kultur soll eine weitere Stimme gegeben werden. Ihre Stimme. Mehr Infos unter kulturstimmen.de, eine Plattform zur Meinungsbildung, zum Austausch und zur Information, die vom Deutschen Kulturrat e.V. betrieben wird.

Über vielfältige Meinungen freuen wir uns, um diese dann im Verband zu diskutieren. Kommentare werden wegen hohen Spam-Aufkommens allerdings nicht sofort, sondern erst nach redaktioneller Prüfung freigeschaltet. Weitere Infos unter BAF-Termine.

Quellen: Spreeblick | Spiegel | Die Zeit | Kulturrat | Regieverband (BVR) | golem

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