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Filmförderung am Scheidepunkt

Bewährungsprobe für die Filmförderungsanstalt



Seit mehr als fünf Jahren streiten sich schon die Kinobetreiber mit der Filmförderungsanstalt (FFA) um die gesetzliche Filmabgabe, die ihnen in ihrer derzeitigen Form nicht verfassungsgemäß erscheint. (siehe auch BAF-Blog vom 01.08.2009 und vom 08.09.2009).

Nun steht die Filmförderungsanstalt (FFA) vor der schwierigsten Bewährungsprobe seit ihrem Bestehen. Sollten die Vorbehalte einer großen Anzahl von Einzahlern nicht zurückgenommen werden, droht das Ende der Filmförderung durch die FFA, angefangen von Zusatzkopien für Kinos in kleinen Orten bis hin zur Referenzförderung für schon begonnene große Filmvorhaben. Dies alles geschieht mit dem Argument und der Frage der Gerechtigkeit, ob die Einzahler Kino und Video tatsächlich zu einer Abgabe gesetzlich gezwungen werden können, während die Fernsehveranstalter hingegen ihre Abgabe aushandeln können. Glücklicherweise wird die Filmförderung aber vorerst nicht gänzlich zum Erliegen kommen. Bernd Neumann, der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, verkündete kürzlich, den ursprünglich nur auf drei Jahre angelegten Deutschen Filmförderfonds (DFFF) um weitere drei Jahre bis Ende 2012 zu verlängern.

Den dauerwährenden Streit mit den Filmtheatern kommentiert jetzt auch die Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e.V. (SPIO). Sie ist der Dachverband von derzeit 14 Berufsverbänden der deutschen Film-, Fernseh- und Videowirtschaft, die insgesamt über 1.100 Mitgliedsfirmen repräsentieren. Seit dem 01.01.2002 wird auch die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) als Tochtergesellschaft der SPIO in Form einer GmbH geführt. Steffen Kuchenreuther, Präsident der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e.V. (SPIO) schreibt in seinem Bekenntnis zur Filmförderung folgendes:

Es stellt sich mir die Frage, was nützt dem deutschen Film, dem deutschen Kino die juristische Klärung dieser Gerechtigkeitsfrage, wenn bei dem Warten auf die höchstrichterliche Beantwortung dieser Frage ein nicht wieder gut zu machender Schaden angerichtet wird. Und da hilft auch nicht die Argumentation der Vorbehaltszahler, dass Verursacher dieser Misere ja der Gesetzgeber und nicht sie selber seien. Alle machen sich in dieser Situation verantwortlich, Gesetzgeber wie Vorbehaltszahler.

Vor fünf Jahren bei der letzten Novellierung des Filmförderungsgesetzes stand ich als Präsident der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft und als Präsident des Hauptverbandes Deutscher Filmtheater (HDF) vor der selben Frage: Zahlung der Filmabgabe mit rechtlichem Vorbehalt oder ohne rechtlichenVorbehalt. Ich habe mich damals der Verantwortung gestellt. Der Fortbestand der Filmförderung war mir wichtiger als die Beantwortung der Gerechtigkeitsfrage. Ich habe mich für eine vorbehaltslose Zahlung ausgesprochen. Als Präsident des HDF habe ich damals den Mitgliedern des HDF empfohlen, die Zahlung der FFA Abgabe ohne Vorbehalt zu leisten.

An meiner Einstellung hat sich auch heute nichts geändert. Ich werde als Filmtheaterbetreiber die Filmabgabe weiterhin ohne Vorbehalt zahlen. Mein Appell geht an alle, die jetzt meinen, im Recht zu sein: lassen Sie uns gemeinsam nach einem Ausweg aus dieser Krise suchen. Das Verharren in denPositionen macht uns alle schuldig.

Quelle: SPIO


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