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Wiedereröffnung von Kultureinrichtung: Kulturminister legen Dreistufenplan vor

Koppelung der Öffnung an die Wiederöffnung des Handels und der Gastronomie ist nur Hilfskonstruktion.



Die Kulturministerinnen und Kulturminister der Länder haben am Freitag, den 6. Februar 2021 über die Wiedereröffnung von den aufgrund der Corona-Pandemie geschlossenen Kultureinrichtungen gesprochen.

Am gestrigen Samstagabend wurden die Vorschläge, die von den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten und die Kanzlerin am Mittwoch, den 10. Februar 2021 diskutiert werden sollen, den Medien zugestellt.

Wir hatten bereits am 29. Januar 2021 einen Vier-Stufen-Plan erwähnt, den die schleswig-holsteinische Landesregierung als Diskussionsgrundlage zur Lockerung von Corona-Maßnahmen vorgeschlagen hatte. Darin bildete die Wiedereröffnung der Filmtheater noch das Schlusslicht der letzten Stufe, lange nach der Gastronomie.

Der neue Dreistufenplan, der uns vom Deutschen Kulturrat übermittelt wurde, sieht jetzt etwas anders aus, gilt aber ebenfalls nur als Diskussionsgrundlage für das Gespräch mit der Kanzlerin.

In dem Dreistufenplan fordern die Kulturminister der Länder:

1. Wenn Schulen und Kitas geöffnet werden, dann sollen auch die außerschulischen Bildungsangebote der Kultureinrichtungen und der Musik- und Kunstschulen wieder zugelassen werden.

2. Wenn der Einzelhandel wieder öffnet, dann sollen Museen, Galerien, Gedenkstätten und Bibliotheken sowie vergleichbare Einrichtungen auch öffnen. Daneben sollen Freiluftveranstaltungen mit bis zu 250 Teilnehmern möglich sein.

3. Wenn die Gastronomie wieder öffnet, dann sollen auch wieder Veranstaltungen in Theatern, Opernhäusern und Konzerthäusern, Kinos und ähnlichen Gebäuden möglich gemacht werden. Dies soll auch für Proben und Auftritte der Laien- und Amateurkultur, etwa Chöre, gelten.


Erweitertes Stufenkonzept der Landesregierung in Thüringen:

4. Neben der Sieben-Tage-Inzidenz sollen laut Thüringens Vier-Stufen-Plan bei Lockerungen auch Kriterien wie die erreichte Impfquote oder die Auslastung von Intensivbetten eine Rolle spielen.


Der bayerische Ministerpräsident lehnt dagegen gewärtig sämtliche Lockerungen ab, so Markus Söder am heutigen Sonntag in der ARD Tagesschau. "Das Virus ist zu dynamisch für Lockerungen der Schutzmaßnahmen", sagt auch Gesundheitsminister Jens Spahn. Deswegen will die Bundesregierung die Ende März auslaufende nationale Corona-Ausnahmelage bis mindestens Juni verlängern.

Die deutschen Schauspielbühnen hatten sich bereits abgesprochen, auf keinen Fall vor Ostern (4. April 2021) wieder öffnen zu wollen.

Der neue Dreistufenplan ist derzeit noch nicht festgemeißelt, denn die COVID-19-Fallzahlen sind zwar teilweise am Sinken, doch es gibt weiterhin örtliche Hotspots, in denen jetzt auch die Virusmutationen verstärkt auftauchen, vor denen die Virologen besonders warnen. Darüber hinaus zeigt der gerade dieser Tage erst neu zugelassene Impfstoff von AstraZeneca nur sehr begrenzte Wirkung bei den Mutanten.

Ein Ende des Lock-Downs ist erst abzusehen, wenn der Inzidenzwert drei Tage in Folge unter 50 fällt. Derzeit liegt er immer noch zwischen 80 und 100, je nach Bundesland. Die Virologen wünschen sogar die Grenze bei unter 25 zu ziehen.

Die Thüringer Bachwochen, die bereits im letzten Jahr zu Ostern ausgefallen waren, haben schon jetzt Konsequenzen gezogen und auch die diesjährige Ausgabe vom 27. März bis 18. April 2021 abgesagt.

Geplant waren bei Thüringens größtem Klassikfestival rund 50 Veranstaltungen an verschiedenen Orten. Abhängig vom Corona-Infektionsgeschehen soll nun kurzfristig entschieden werden, ob dennoch über die Ostertage einzelne Veranstaltungen präsentiert werden können, entweder digital oder sogar mit Publikum. In jedem Fall soll ein verkürztes Festival mit verschobenen Konzerten für September geplant werden.

Auch die Berlinale hat sich bereits für eine Verschiebung der 71. Internationalen Filmfestspiele Berlin mit physischen Vorstellungen fürs Publikum auf den 9. - 20. Juni 2021 entschieden.

Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, wird rechtzeitig vor dem Treffen der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin ein Papier vorlegen, wie Kultur wieder ins Spiel kommen kann.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturates, Olaf Zimmermann, sagt:

„Es ist gut, dass die Kulturministerinnen und Kulturminister der Länder endlich an einem Plan zur Wiedereröffnung der Kultureinrichtungen arbeiten. Das neue Infektionsschutzgesetz verpflichtet die Länder, bei Schließungen von Kultureinrichtungen zu begründen, warum die Maßnahmen trotz der Bedeutung der Kunstfreiheit (GG 5,3) unumgänglich sind. In diesem Sinne kann die Koppelung der Öffnung an die Wiederöffnung des Handels und der Gastronomie nur eine Hilfskonstruktion sein, da die Öffnung von Kultureinrichtungen nach dem Infektionsschutzgesetz eine höhere verfassungsrechtliche Priorität hat."

Link: www.kulturrat.de

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